FAQs zu dem neuen Organ- und Gewebespenderegister Phase 2:
1. Was ist das neue Organ- und Gewebespenderegister in Deutschland?
Das Organ- und Gewebespenderegister ist ein zentralisiertes System, das die Bereitschaft von Menschen zur Spende ihrer Organe oder Gewebe nach ihrem Tod festhält.
2. Warum wurde dieses Register eingeführt?
Das Hauptziel dieses Registers besteht darin, den Prozess der Organspende zu beschleunigen und Transplantationswartenlisten zu verkürzen.
3. Wann wurde die zweite Phase des Registers gestartet?
Die zweite Phase des Registers wurde am 1. Juli eingeführt.
4. Welche neuen Vorgaben kommen mit der zweiten Phase des Registers auf Intensivmediziner zu?
Mit Beginn der zweiten Phase müssen Intensivmediziner in allen Entnahmekliniken die dort hinterlegten Daten im Register einsehen.
5. Welche Herausforderungen bestehen noch beim Aufbau eines effektiven Systems?
Eine wichtige Herausforderung besteht darin, alle Krankenhäuser sicher an das Register anzuschließen, sodass ein reibungsloser Datenaustausch möglich ist.
6. Wer hilft bei der Lösung dieser Probleme?
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat aktiv an einem Runden Tisch im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilgenommen, um eine effektive Lösung für diese technischen Herausforderungen zu finden.
7. Was war das Ergebnis dieser zusammenarbeit ?
Eine FAQ-Liste wurde erstellt als Ergebnis dieser Zusammenarbeit zwischen DGAI und anderen Akteuren. Diese Liste soll dazu dienen, Kliniken in der Anfangsphase der Umstellung zu unterstützen.
8. Wie kann man sich für das Organ- und Gewebespenderegister anmelden?
Sie können sich auf der offiziellen Website des Registers anmelden oder einen Papierantrag stellen.
9. Kann man seine Entscheidung zur Spende nachträglich ändern?
Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen kann die Entscheidung zur Organspende geändert werden.
Originamitteilung:
Nürnberg. Am 1. Juli ist das neue deutsche Organ- und Gewebespenderegister in die zweite Phase gestartet: Intensivmediziner werden dann in allen Entnahmekliniken die dort hinterlegten Eintragungen einsehen müssen. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Registerabfrage bei jedem potenziellen Organspender bestehen nach wie vor signifikante Herausforderungen in den Kliniken, insbesondere hinsichtlich einer zuverlässigen elektronischen Anbindung an das Register. An einem gemeinsamen Runden Tisch im BMG haben auch Vertreter der DGAI konstruktiv mitgearbeitet. Gemeinsam erstellten alle Akteure unter anderem eine Liste mit FAQs, die die Kliniken in der Anfangszeit unterstützen sollen.